WG Am Römerpark Neuss

Das Leben in unserer Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft „Am Römerpark“ ist in einen im Juni 2021 fertiggestellten Neubau der GWG Neuss in der Fesserstraße in Neuss-Furth integriert. Hier leben zehn Menschen mit Demenz in einer modernen, barrierefreien Wohnung mitten im Stadtteil. Die Wohngemeinschaft verfügt über einen großzügigen Gemeinschaftsbereich mit Terrasse und Garten. Die Zimmer sind mit Einzelbädern, Telefon- und Fernsehanschluss ausgestattet. Für die Möblierung der Zimmer sind die Bewohner/innen bzw. deren Angehörige zuständig.

Der Weg in die Wohngemeinschaft

Die Wohngemeinschaft ist selbstverantwortet organisiert. Die Angehörigen haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen, die Wohnung gemeinschaftlich angemietet und mit dem Caritasverband einen Pflegedienst für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bewohner beauftragt. Sie treffen gemeinsam die Entscheidung, wer neu in die WG einzieht, wenn ein Platz frei wird. Dabei wird Wert daraufgelegt, dass mindestens ein/e Angehörige/r sich mit in der GbR engagiert und den/die Bewohner/in und seine/ihre Interessen bei den GbR-Versammlungen vertritt. Dazu gehört es auch, Aufgaben in der GbR zu übernehmen z.B. sich um gemeinsame Anschaffungen zu kümmern oder Gespräche mit Bewerber/innen für freie Plätze zu führen.

Der erste Kontakt erfolgt meist über das Büro der Wohnkonzepte Schneider gGmbH. Wenn ein Platz in der WG frei ist, werden die Kontaktdaten der Interessent/innen an die WG weitergegeben und es findet ein erstes Treffen in der WG statt. Wenn sich nach dem Treffen alle Beteiligten vorstellen können, dass die WG der richtige Ort ist, finden nach Möglichkeit ein Probewohnen und ein Termin mit einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes statt, sodass der Pflegedienst eine fachliche Einschätzung abgeben kann. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen geklärt werden. Dabei berät Wohnkonzepte Schneider. Danach beantragt der/die Bevollmächtigte die Aufnahme des/der Interessent/in in die GbR. Wenn die GbR der Aufnahme zustimmt, tritt der/die Interessent/in bzw. sein/e Bevollmächtigte/r in den GbR-Vertrag ein.

Folgende Voraussetzungen bestehen für einen Einzug in die Wohngemeinschaft:

- Vorliegen einer Demenzerkrankung. Ausgeschlossen von der Aufnahme sind Menschen, die an einer frontotemporalen Demenzform (Morbus Pick) leiden.

- Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A

- Mindestens Pflegegrad 2

- Zusage für die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger, falls die Kosten nicht aus eigenem Ein-kommen und Vermögen getragen werden können

Betreuung und Pflege in der Wohngemeinschaft

Mit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege unserer Angehörigen haben wir den Caritasverband Neuss beauftragt. In der Regel sind tagsüber zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, nachts kümmert sich ein Nachtdienst um die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner. Es wird täglich frisch gekocht. Zusätzlich können Ergo-, Logo- und Physiotherapeuten nach individuellem Bedarf beauftragt werden.

Kosten und Finanzierung

An den Pflegedienst werden die Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad, die Entlastungsleistungen nach § 45 in Höhe von 125,00 € und vom Wohngruppenzuschlag nach §38a 90,00 € an den Pflegedienst abgetreten. Die GbR erhebt ein Einstiegsgeld in Höhe von 250,00 € für die bisherigen Anschaffungen der GbR. Das Haushaltsgeld beträgt derzeit 350,00 € und wird laufend angepasst. Zum Einzug werden durch unseren Beistand verwaltende und beratende Leistungen erbracht. Diese werden einmalig mit 210,00 € in Rechnung gestellt. Für Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen können bei Bedarf Sonderkonditionen vereinbart werden.